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Psychosomatische Grundversorgung

Der Begriff Psychosomatik stammt aus dem Altgriechischen von ψυχη: psyché für Atem, Hauch und Seele und σωμα: soma für Körper, Leib und Leben. In der Psychosomatik ist die Verflechtung zwischen Körper und Seele von großer Bedeutung. Seelische bzw. psychische Belastungen können sich in körperlichen Beschwerden äußern und umgekehrt können körperliche Beschwerden die Psyche nachhaltig beeinflussen. Das ist mal mehr oder mal weniger offensichtlich. Für den Arzt ist die Kenntnis dieser Zusammenhänge von großer Bedeutung.

Die theoretischen Modelle zur Erklärung der Zusammenhänge variieren seit der Begründung der wissenschaftlichen Medizin durch Hippokrates von Kos um 400 vor Christi Geburt zeit- und wissenbedingt erheblich.

    Als besonders relevante Störungen sind zu nennen:
  • körperliche Erkrankungen mit den dazugehörigen biopsychosozialen Aspekten
  • physiologisch-funktionelle Störungen als Begleiterscheinungen von Emotionen und Konflikten
  • physiologisch funktionelle Störungen als Reaktion auf psychische oder physische Traumata (posttraumatische Belastungsstörung, Anpassungsstörung)
  • körperliche Symptome, die auf unbewusste Konflikte zurückgehen (Konversionsstörungen)
  • krankhaftes Interesse an Gesundheit und Beschwerden (Hypochondrie)
  • gestörte Entwicklungsstufen und dessen Folgen (z.B. Rauchen)
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimie, Adipositas)
  • somatoforme Störungen ohne Nachweis eines organischen Befundes mit bedeutsamen psychischen Faktoren als Hintergrund

Die Gemeinschaftspraxis bietet eine erste Anlaufstelle in der Diagnostik und Versorgung von Patienten mit psychischen und psychosomatischen Beschwerden (Psychosomatische Grundversorgung).

Die Psychosomatische Grundversorgung ist eine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei Privatversicherten übernimmt die private Krankenkasse (PKV) die Kosten der Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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